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Abwicklung
Wer verkauft mir das Fahrzeug und woher kommt es?
Der Kauf kommt zwischen Ihnen und dem Vertragshändler zustande.
Sie kaufen Ihren Neuwagen also nicht im Internet sondern stellen
über diesen Weg lediglich den Kontakt zum Verkäufer
her.
Gibt es Unterschiede zum klassischen Kauf im Autohaus?
Es gibt keine Unterschiede bezüglich der Ware oder der
Garantie. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug
zu finanzieren oder zu leasen. Dazu berät Sie unser Service-Team
gern.
So einfach geht`s
1. Konfigurieren
Gehen Sie auf die Konfigurations-Seiten des Herstellers (einen
Link dorthin finden Sie auf allen Angebotsseiten) und stellen
Sie sich Ihr Wunschfahrzeug zusammen. Auf unseren Angebotsseite
geben Sie den Herstellerpreis ein und sehen sofort den Preisvorteil
durch car&co.
2. Vermittlungsauftrag
Möchten Sie uns mit der für Sie kostenfreien und
unverbindlichen Vermittlung Ihres Wunschfahrzeugs beauftragen,
benötigen wir lediglich ein paar wenige persönliche
Angaben von Ihnen. Sie können sich unseren Vermittlungsauftrag
sofort herunterladen und ausfüllen. Mit allen bestellrelevanten
Daten Ihres Wunschfahrzeuges sowie Ihren Kundendaten ausgefüllt,
senden Sie uns Ihren Vermittlungsauftrag zusammen mit der
Herstellerkonfiguration Ihres Wunschfahrzeugs am besten per
Fax, E-Mail oder Post.
Mit diesem Vermittlungsauftrag beauftragen Sie car&co
lediglich Ihnen für das gewünschte Fahrzeug eine
Kaufoption bei einem deutschen Vertragshändler zu den
angegebenen Konditionen zu beschaffen. Wir leiten Ihre Anfrage
an einen in Deutschland ansässigen Vertragshändler
der entsprechenden Marke weiter.
Wichtig: Wir benötigen die Konfigurationsdaten
der Herstellerseiten sowie ihre Kundendaten, um die Vermittlung
Ihres Wunschwagens zuverlässig ausführen zu können.
3. Kaufvertrag
Auf Grund des von Ihnen unterzeichneten Vermittlungsauftrages,
sendet Ihnen der Vertragshändler einen Original Kaufvertrag
mit allen vereinbarten Konditionen.
Unterzeichnen Sie den Kaufvertrag und schicken Sie diesen
an den Händler zurück. Der Kaufvertrag gilt als
rechtsgültig zustande gekommen, wenn Ihnen die Auftragsbestätigung
des Händlers zugeht.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ebenfalls über den Händler
bei Übername des Wagens.
4. Abholung
Die Fahrzeugübergabe findet direkt ab Werk oder beim
jeweiligen Vertragshändler statt. Ort und Zeit der Auslieferung
können Sie persönlich mit dem Händler vereinbaren.
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